Zweikreisbremsanlage

Bei jedem Kraftfahrzeug ist aus Sicherheitsgründen die eingebaute Bremsanlage in zwei Bremskreise unterteilt, damit beim Ausfall eines Bremskreises der zweite Bremskreis beim Abbremsen wirken kann. Ein Ausfall kann bereits eintreten, wenn die Bremsleitung undicht wird und die Bremsflüssigkeit nicht mehr zu den Bremszylindern transportiert wird. Um dieses Risiko zu halbieren, verfügen die meisten Zweikreisbremsanlagen über einen zweiteiligen oder zweistufigen Hauptzylinder, dem Tandemzylinder.

Damit die Bremsanlagen technisch einwandfrei arbeiten, wurden für die Entwicklung der zwei unabhängig voneinander wirkenden Bremssysteme viele Lösungsmöglichkeiten ausgearbeitet. Doch auf der Suche nach der optimalen Verbindungsmöglichkeit stellte man fest, dass sich bei der Verwendung zweier Bremskreise die Radbremse nicht wahllos zusammenkoppeln lassen. Dafür gibt es gewisse Regeln: Die Bremskreise müssen so angeordnet sein, dass auch bei Ausfall eines Bremskreises ein gleichmäßiges Ziehen der Bremsen gewährleistet ist. Die übliche Regelung ist, für die Vorder- und Hinterachse je einen getrennten Bremskreis zu entwickeln. Eine andere Möglichkeit ist, ein Vorderrad mit dem diagonal gegenüberliegenden Hinterrad zu verbinden. Technisch aufwendiger ist die Lösung, die beiden Vorderbremsen an beide Bremskreise anzuschließen und jedem Bremskreis ein Hinterrad zuzuordnen. Diese Methode funktioniert nur, wenn an den Vorderrädern Vierzylinder-Scheibenbremsen installiert sind, die den Anschluss zweier Bremskreise ermöglichen. Hierbei gibt es auch die Variante, den einen Bremskreis nur auf die Vorderräder und den anderen auf alle vier Räder wirken zu lassen. Alle vier Räder können im Notfall nur dann gebremst werden, wenn an allen vier Rädern Vierzylinder-Scheibenbremsen angebracht sind.