Die Wegfahrsperre soll die unbefugte Nutzung eines Fahrzeugs verhindern.
Mechanische Wegfahrsperre
Elektronische Wegfahrsperre
Heutzutage ist mit dem Begriff Wegfahrsperre in den meisten Fällen die gesetzlich vorgeschriebene, elektronische Wegfahrsperre gemeint. Seit 1. Januar 1998 müssen alle neu zugelassenen Pkw in Deutschland mit einer Wegfahrsperre ausgerüstet sein. Bereits vorher haben Versicherungen Wegfahrsperren gefordert und Abzüge im Diebstahlfall damit verbunden, da die Autodiebstähle speziell nach Öffnung der östlichen Grenzen rapide zunahmen.
Die Wegfahrsperre wird nach Abschaltung der Zündung automatisch aktiviert. Um sie beim Einschalten der Zündung wieder außer Betrieb zu setzen, wird meist ein RFID-Chip verwendet. Einzelne Autohersteller setzten auch Schlüsselanhänger mit galvanischen Kontakten oder eine Zahlentastatur mit PIN-Code ein. Letztlich haben sich passive RFID-Transponder im Schlüssel allgemein durchgesetzt.
Erste Generation
Die ersten Modelle der Wegfahrsperre ab ca. 1991 sowie Nachrüstsysteme arbeiteten in den meisten Fällen nach der sogenannten "Dreikreisunterbrechung". Diese unterbricht üblicherweise über Relais:
Die Dreikreisunterbrechung bietet nur mäßigen Schutz und ist für Diebe leicht zu überwinden, da nur die Relais wieder überbrückt werden müssen. Dies kostet allerdings soviel Zeit, dass Amateurdiebe abgeschreckt werden.
Zweite Generation
Modernere Wegfahrsperren (beginnend ab ca. 1994) arbeiten nicht mehr mit der Dreikreisunterbrechung, sondern erteilen dem Motorsteuergerät über eine elektronische Kommunikation eine Freigabe, ohne die der Motor nicht anspringt. Diese Kommunikation erfolgt meist über das Fahrzeug-Bussystem (heute meist der CAN-Bus) und ist mehr oder weniger stark verschlüsselt.
Die benutzten RFID-Chips in den Schlüsseln sind in den meisten Fällen einfache Read-Only-Transponder, wie sie auch zur Kennzeichnung von Tieren verwendet werden und die nur eine feste Seriennummer zyklisch im Klartext senden, oder wiederbeschreibbare Transponder, denen eine Identifikationsnummer zugeordnet werden kann.
Die Wegfahrsperre selbst kann ein eigenständiges Steuergerät oder auch in ein anderes integriert sein, bei der Mehrzahl der Fahrzeuge in das Kombiinstrument oder den Bordcomputer.
Dritte Generation
Bei aktuellen Wegfahrsperren der dritten Generation ist sowohl die Kommunikation zwischen RFID-Transponder und Wegfahrsperre zur Authentifizierung des berechtigten Fahrers anhand seines Schlüssels, als auch die Kommunikation zwischen Wegfahrsperre und Motorsteuergerät zur Freigabe des Fahrzeugs kryptographisch abgesichert.
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