Umweltzone

Der Begriff Umweltzone hat zum Zeitpunkt seiner Einführung, dem 01. Januar 2008, unter den Autofahrern oft für Verwirrung und teilweise auch zu sehr emotionalen Reaktionen geführt, da sich einige Fahrzeughalter durch die Regelungen aus den Innenstädten ausgegrenzt fühlen. Was verbirgt sich aber hinter dieser Bezeichnung?

Als Umweltzone werden in Deutschland einzelne Bereiche von Kommunen zusammengefasst, in denen besondere Verordnungen in Kraft getreten sind, die zu einer Minderung der Schadstoff- bzw. Feinstaubbelastung führen sollen. Aufgrund der Einführung dieser Umweltzonen dürfen sich Kraftfahrzeuge in diesen Bereichen nicht aufhalten, welche die geforderten Werte nicht einhalten können und deshalb nicht die geforderte Schadstoffklasse erreichen. Allerdings regelt die Feinstaubverordnung auch Ausnahmen, wenn es sich etwa um die Pkw gehbehinderter Bürger oder um Oldtimer handelt.

Ursache für die Verbannung von Autofahrern aus deutschen Ballungszentren ist die Wirkung des Feinstaubs auf die menschliche Gesundheit. Durch das Eindringen der Festpartikel in die Atmungsorgane kommt es langfristig zu einer Schädigung der Betroffenen, die in letzter Konsequenz auch zum Tod führen kann.

Mit dem Beschluss der EU-Richtlinie existieren genaue Vorgaben aus Brüssel, was Grenzwerte und die Senkung des Feinstaubaufkommens betrifft. Leider ist es in den vergangenen Jahren immer wieder zu deutlichen Überschreitungen dieser Werte in deutschen Großstädten gekommen. Aufgrund dieser Tatsache haben sich größere Städte wie Berlin, Tübingen oder Köln zur Einführung der Umweltzonen entschieden, in denen der Aufenthalt ohne entsprechende Feinstaubplaketten nicht mehr gestattet ist. Damit wurden zum Zeitpunkt der Einführung alle Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 aus dem Stadtverkehr verbannt.

In den nächsten Jahren werden die Anforderungen sukzessive erhöht, bereits ab 2009 dürfen sich in Hannover nur noch Kraftfahrzeuge der Klasse 3 und 4 in der Umweltzone aufhalten. Verstöße gegen die Vorschriften der Feinstaubverordnung können für den Fahrer eines Pkw durchaus teuer werden. Wer zum Beispiel in einer Umweltzone ohne gültige Plakette durch die Ordnungsbehörden erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister rechnen.