Umweltplakette

Die Umweltplakette informiert über den Feinstaub-Ausstoß von Fahrzeugen. Sie wurde im Jahr 2007 zusammen mit den sogenannten Umweltzonen eingeführt, welche dazu beitragen sollen, den Feinstoffgehalt der Luft in den Innenstädten zu reduzieren. Der Hintergedanke ist denkbar einfach: Nur Fahrzeuge, denen eine bestimmte Plakette zugeteilt wurde, sind dazu berechtigt, sich innerhalb der Umweltzonen zu bewegen.

Die Plakette selbst gibt es in drei Ausführungen bzw. in drei verschiedenen Farben. Um das System möglichst einfach zu halten, hat sich der Gesetzgeber für die Ampelfarben entschieden. Fahrzeuge, die mit einem besonders geringen Feinstoff-Ausstoß aufwarten, erhalten die grüne Umweltplakette. Wenn es um den Ausstoß ein wenig schlechter bestellt ist, dieser jedoch immer noch in einem akzeptablen Bereich liegt, wird die gelbe Plakette erteilt. Die rote Plakette wird an Fahrzeuge vergeben, die mit einem vergleichsweise hohen Ausstoß an Feinstaub aufwarten. Allerdings verkörpert die rote Feinstaub- bzw. Umweltplakette noch nicht die schlechteste Einstufung: Fahrzeuge mit einem außerordentlich hohen Ausstoß an Feinstaubpartikeln erhalten gar keine Plakette.

Es ist die Aufgabe des Fahrzeughalters, sich rechtzeitig um den Erhalt zu kümmern, wenn er eine Umweltzone befahren möchte. Sollte eine Umweltzone ohne angebrachte Plakette durchfahren werden, droht eine Strafe – die Bußgelder, die in einem solchen Fall verhängt werden, sind vergleichsweise hoch bemessen. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass es keine Rolle spielt, mit welchem Fahrzeug man sich ohne Plakette innerhalb einer Umweltzone bewegt. Selbst wenn es sich dabei um einen äußerst sparsamen Kleinwagen handelt, der garantiert die grüne Umweltplakette erhalten würde, ist eine Bestrafung möglich.

Was den Erhalt der Umweltplakette betrifft, so gestaltet sich dieser ganz einfach. Bei Prüfstätten von TÜV, Dekra und Co. kann die Plakette beantragt werden. Die Plakette wird erst nach einer Überprüfung vergeben, was jedoch nicht bedeutet, dass eine Abgasuntersuchung erfolgt. Stattdessen reicht es, den Fahrzeugschein vorzulegen: Anhand der so genannten Schlüsselnummer ist ersichtlich, wie es um den Ausstoß an Feinstaub bestellt ist.