Tachometer

Laut StVZO muss jedes Fahrzeug, das schneller als 20 km/h fährt oder über 400 kg wiegt, über einen Geschwindigkeitsmesser verfügen. In der Tachoanzeige sind meistens auch ein Kilometerzähler und ein Tageskilometerzähler eingebaut. Tachometer arbeiten nach dem elektromagnetischen Prinzip.

Dabei bringt eine biegsame Welle, die vom Getriebe oder einem der Vorderräder angetrieben wird, einen Dauermagneten in Drehbewegung. Der Magnet ist von einer Aluminiumglocke umgeben, die den Zeiger trägt. Durch die Drehung des Magneten entstehen Wirbelströme, die der Aluminiumglocke gegen den Widerstand einer Rückholfeder die Drehung aufzwingt. Je nach Drehzahl des Magneten, die wiederum von der Drehzahl der Antriebswelle abhängig ist, ergibt sich ein Zeigerausschlag, der auf der Skala dem Fahrer die momentane Geschwindigkeit anzeigt.

Neuere Systeme arbeiten mit elektrischen Impulsgebern, die mit dem elektronischen Anzeigegerät verbunden sind. Neben der Zeigervariante gibt es inzwischen auch Bandskalen mit LCD-Anzeige, bei der die Geschwindigkeit durch farbliche Veränderungen des "Bandes" angezeigt wird. Geschwindigkeitsmesser dürfen nie eine niedrigere Geschwindigkeit als die tatsächlich gefahrene mitteilen.

Für Geschwindigkeiten über 50 km/h ist eine Mehranzeige von maximal 7 % des Skalenendwertes zulässig. Die erlaubte Toleranzgrenze beträgt plus/minus vier Prozent. Der Kilometerzähler gilt beim Wiederverkauf des Autos als Beweis für die gefahrene Kilometerleistung. Das Abschalten des Kilometerzählers ist nicht nur ein Verstoß gegen die StVZO, sondern auch eine Art Urkundenfälschung, die nach dem Strafgesetzbuch geahndet werden kann.

Der Tageskilometerzähler gibt Auskunft über die gefahrene Strecke von einem per Knopfdruck einzustellenden Nullpunkt und ermöglicht damit auf unkomplizierte Weise z.B. das Berechnen des Benzinverbrauchs.