Polsterung

Die Polsterung der Sitze eines Kraftfahrzeugs muss nicht nur bequem sein, sie muss auch gewisse Anforderungen an die Sicherheit für die Fahrzeuginsassen erfüllen.

Die Mindestanforderungen an die Polstersitze sind in den europäischen Richtlinien ECE R17 und R25 geregelt. Für die passive Sicherheit eines Polsters gibt es demnach Vorschriften, zum Beispiel über die Festigkeit: Sie muss ausreichen, um im Falle einer Kollision vor Verletzungen zu schützen. Die aktiven Sicherheitsnormen sind erfüllt, wenn die Sitze ergonomisch gut geformt sind, also ein ermüdungsfreies Sitzen für alle Insassen (mit den verschiedensten Körpergrößen und Gewichten) ermöglichen.

Bei der Konstruktion der Sitze und des Polsters sollte darauf geachtet werden, den Druck durch Stützwirkung auf einzelne Körperteile zu verteilen. Der Sitz muss auch über gute Feder- und Dämpfungseigenschaften verfügen, die er durch die richtige Verteilung einzelner Federarten der verschiedensten Polsterzonen erreicht. Außerdem sollte eine seitliche Abstützung vorhanden sein, die den nötigen Halt bei Kurvenfahrten ermöglicht (siehe Premium-Sitz).

Um ein angemessenes Sitzklima zu schaffen, sollte der Bezug wärmeleitfähig und feuchtigkeitssaugfähig sein. Die Polsterung sollte natürlich auch noch so viel Spielraum lassen, dass man bequem seine Sitzposition verändern kann ohne den Sitz verstellen zu müssen.