Pkw

PKW (Personenkraftwagen) sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Fahrer) geeignet und bestimmt sind. Soll ein Kastenwagen (LKW) als PKW zugelassen werden, so müssen folgende Auflagen erfüllt werden:

  • mehr als 50% der nutzbaren Fläche muß durch Sitze in Anspruch genommen werden. Die Sitze müssen nicht eingebaut sein, lediglich Verankerungen für Sitz- und Gurtbefestigungen sind vorgeschrieben.
  • Fahrer und Insassen müssen sich direkt verständigen können (z.B. Trennwand mit Schiebefenster).
  • Fenster im Bereich der seitlichen Schiebetüre, damit beim Aussteigen der Verkehr beobachtet werden kann.
  • Mindestens 2 Türen müssen von innen geöffnet werden können (seitliche Schiebe- und Hecktüre).
  • Alle Kanten im Bereich der Sitzbänke müssen so beschaffen sein, dass die Insassen sich nicht daran verletzen können.
  • Die strengeren Geräusch- und Schadstoffemissionsgrenzwerte für die Pkw-Zulassung müssen eingehalten werden (sogenannte Homologation Klasse M1).
  • Seit dem 01.01.96 gibt es zulassungsrechtlich keinen PKW-Kombi mehr (Speditions-Kombi / techn. Kombi).

PKW-Zulassung - welche Vorteile bietet das ?

  • kein Sonntagsfahrverbot mit Anhänger
  • Benutzung der PKW-Spur bei Grenzübergängen
  • oft günstigere Tarife für Fähren und Bahnverladungen
  • zum Teil günstigere Versicherungsprämie (dies muss im Einzelfall geprüft werden).