Nebelscheinwerfer

Zusätzlich zu der normalen Beleuchtungsausstattung eines Kfz dürfen laut StVO auch Nebelscheinwerfer angebracht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Sie dürfen nur benutzt werden, wenn durch Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindert ist. Sie sind bei Nebel eine Hilfe, da der unmittelbar vor dem Fahrzeug liegende Bereich besser ausgeleuchtet wird und auch durch die breite Lichtstreuung die Fahrbahnränder besser beleuchtet werden können. Die Tiefenwirkung ist allerdings gering und erreicht bei richtiger Anbringung und Einstellung der Reichweite höchstens 30 bis 40 Meter.

Nebelscheinwerfer erreichen damit längst nicht die Reichweite des Abblendlichtes, das aber durch die Reflexion an den Wasserpartikeln bei Regen oder Nebel ungünstig ist und zur Eigenblendung führt. Nebelscheinwerfer arbeiten mit dem Abblend- und Standlicht zusammen, dürfen aber nicht zusammen mit dem Fernlicht eingesetzt werden. Sie dürfen nicht höher als die Hauptscheinwerfer angebracht sein, und ihre Leistung darf pro Lampe 55 Watt nicht übersteigen.

Um die Selbstblendung zu vermeiden und um den Nebel von unten anzustrahlen, werden sie möglichst tief angebracht. Nebelscheinwerfer werden heutzutage oft als Zusatzausstattung von den Herstellern angeboten. Es gibt sie mit weißem oder gelbem Licht, wobei die Lichtausbeute bei weißem Licht erheblich höher ist. Die Funktion der Nebelscheinwerfer wird durch eine Kontrolllampe im Armaturenbrett angezeigt.