Lkw

Ein LKW (Lastkraftwagen) ist ein Fahrzeug, das nach seiner Bauart unabhängig vom zulässiges Gesamtgewicht (z.G.G.)

  • ausschließlich zur Beförderung von Gütern,
  • zur kombinierten Personen-Güterbeförderung* bestimmt ist, sowie
  • mit einer Motorisierung von 6 PS/t z.G.G.mindestens ausgerüstet ist.

Bei Umbau eines Pkw in einen LKW muß 50% der Gesamtfläche Ladefläche sein. Dabei wird die Gesamtfläche ab dem Gaspedal gemessen und die Ladefläche ab der Hinterkante des Vordersitzes.

Außer auf den eingetragenen Sitzplätzen dürfen maximal 8 Personen auf der Ladefläche des Zugfahrzeugs befördert werden. Dies gilt unter der Bedingung, daß auf der Ladefläche gearbeitet werden muß oder Mitarbeiter mit betriebseigenem LKW von oder zur Arbeitsstelle befördert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h nicht überschritten werden.