Bodenhaftung

Unter dem Begriff Bodenhaftung versteht man die Fähigkeit, Kräfte zwischen Reifen und Fahrbahn zu übertragen, zum einen solche in Längsrichtung (Antriebs- und Bremskräfte), sowie quer zur Rollrichtung die zum Lenken erforderlichen Seitenführungskräfte. Die maximal übertragbare Kraft entspricht der jeweiligen Radlast. Je nach Qualität der Reibung zwischen Reifen und Fahrbahn wird dieser Maximalwert vermindert. Die Reibungsverhältnisse werden ausgedrückt durch den Haftreibungsbeiwert µ (rechnerische Werte: 0-1,0). Dieser Beiwert ist von einer Vielzahl von Faktoren – wie zum Beispiel Fahrbahnoberfläche, Reifenqualität, Reifenaufstandsfläche, und so weiter – abhängig. Bei glatter, rutschiger Fahrbahn beträgt dieser Beiwert 0,1 – 0,4, bei trockener und griffiger Fahrbahn (grober Asphalt) bis etwa 0,8. Beispiel: Beträgt die Radlast 4000 N und der Haftreibungsbeiwert ist 0,5, so kann das Rad eine Kraft von Maximal 2000 N übertragen. Die Längs- und Seitenkräfte sind hierbei voneinander abhängig, das heißt, je mehr Antriebs- oder Bremskraft übertragen wird, um so weniger steht für die Übertragung von Seitenkräften – also zum Lenken – zur Verfügung. Wenn also ein Rad bei Vollbremsung blockiert, hat es alle übertragbaren Kräfte in Längsrichtung aufgebraucht, es können keine Seitenkräfte mehr übertragen werden – das Fahrzeug ist nicht mehr lenkbar.